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Die Lebenshilfe, vor mehr als 50 Jahren als Elternvereinigung auf Selbsthilfebasis gegründet, umfasst heute:
Der Begriff "Geistige Behinderung" bezieht sich auf die intellektuellen Fähigkeiten. Eine "Geistige Behinderung" ist keine Krankheit, also auch nicht heilbar. Sie bestimmt daher das gesamte Leben der betroffenen Menschen. Menschen mit geistiger Behinderung haben dieselben Grundbedürfnisse und -rechte wie andere Menschen auch. Sie sind in der Lage, das Leben zu erfahren und mitzugestalten, manchmal sogar weitgehend selbständig zu führen. Das Leben der Menschen mit geistiger Behinderung wird zumeist von der Familie getragen und unterstützt. Die Angehörigen sind, weit stärker als in "normalen" Familien, für den Menschen mit geistiger Behinderung verantwortlich. Seine Behinderung bestimmt auch ihr Lebensumfeld entscheidend mit. Die Lebenshilfe, als Interessenvertreter gegenüber Politik und Gesellschaft, (unter)stützt die Menschen mit Behinderung und ihre Familien durch Informationsangebote und Handlungshilfen, Rechtsberatung und -vertretung, Gesprächskreise und nicht zuletzt durch ihre Arbeits- und Wohneinrichtungen (Lebenshilfewerke). Besondere Bedeutung für die Lebenshilfe hat das Engagement betroffener Familien. In der Lebenshilfe, mit bundesweit 125.000 Mitgliedern -eine starke und aktive Gemeinschaft-, treffen sie auf Gleichgesinnte, die ihnen helfen, sich für behinderte Menschen, die auf ihren Halt und ihre Zuneigung angewiesen sind, einzusetzen. Gleichzeitig gibt ihnen der vielseitige Informations- und Erfahrungsaustausch innerhalb der Lebenshilfegemeinschaft die Gewissheit mit den eigenen Problemen nicht allein zu sein. Willkommen ist jeder, der sich "betroffen machen" lässt, und als ehrenamtlich arbeitendes Mitglied in unserer Kreisvereinigung oder als Spender mithilft, die Lebenssituation geistig behinderter Menschen und ihrer Familien wirkungsvoll zu verbessern. |
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